Berechnungsgrundlage Für einen Neu- oder Änderungsantrag je Grundstoff und je Betriebsstätte
Abgabe 55 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Für einen Neu- oder Änderungsantrag für einen Grundstoff für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Volltext
Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle, insbesondere wenn es sich um Grundstoffe der Kategorie 1 handelt, aus denen Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial hergestellt werden können.
Sie benötigen für jeden Umgang mit diesen Grundstoffen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn Sie diese:
besitzen
herstellen
verarbeiten
lagern
mit ihnen handeln
Geschäfte mit ihnen vermitteln
Streckengeschäfte durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der Europäischen Union (EU) berühren
in die EU einführen
aus der EU ausführen
Wenn Sie bereits über eine Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen verfügen, diese aber ändern möchten, müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Das kann der Fall sein, wenn:
ein weiterer Grundstoff hinzukommt
ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll
sich der Ort Ihrer Betriebsstätten, an denen Sie die Vorgänge durchführen, ändert.
Wenn sich die oder der verantwortliche Beauftragte oder der Name des Unternehmens ändert, müssen Sie das dem BfArM ebenfalls mitteilen.
Sie können alle Anträge formlos schriftlich stellen.
Fristen
Die Beantragung der Erlaubnis hat vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit Grundstoffen der Kategorie 1 zu erfolgen.
Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen Ihres Erlaubnisantrages unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen.
Wenn sich der Name oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, Sie eine neue verantwortliche Beauftragte oder einen neuen verantwortlichen Beauftragten ernennen oder sich deren Name oder Adresse ändert, müssen Sie dies dem BfArM innerhalb von 10 Arbeitstagen per E-Mail oder schriftlich mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 1 können Sie online oder formlos schriftlich beim BfArM beantragen.
Erlaubnis online beantragen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
Sie benötigen für die Antragstellung:
ein Elster-Unternehmenskonto
ein Elster-Zertifikat.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF, PNG- oder JPEG-Datei mit jeweils maximal 10 Megabyte hoch und senden Sie den Antrag ab.
Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen.
Wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Erlaubnisurkunde mit einem Gebührenbescheid.
Erlaubnis formlos schriftlich beantragen:
Verfassen Sie einen Antrag mit allen benötigten Angaben, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
Schicken Sie Ihren formlosen Antrag per Post an das BfArM.
Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen. Wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Erlaubnisurkunde mit einem Gebührenbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Erforderliche Unterlagen
Ihre vollständigen Angaben:
Namen
Anschrift
Telefonnummer
Faxnummer, wenn vorhanden
E-Mail-Adresse
Bezeichnung und Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) der benötigten Grundstoffe und deren Salze
Für Mischungen:
die Bezeichnung der Mischung
die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe
Angabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung
Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise
Handel in der Europäischen Union
Weiterverarbeitung
Einfuhr
Ausfuhr
Vermittlung
Vermittlungsgeschäfte
ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des oder der verantwortlichen Beauftragten
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des oder der benannten verantwortlichen Beauftragten
beglaubigter Auszug
aus dem Handelsregister oder
beglaubigte Kopie der Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
Der Antrag muss vollständig und plausibel sein.
Es darf kein berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Eignung und Verlässlichkeit der antragstellenden Person oder des oder der benannten verantwortlichen Beauftragten bestehen.