Sie müssen den Antrag vor erfolgter Einfuhr stellen und die Einfuhrgenehmigung muss zum Zeitpunkt der Einfuhr erteilt worden sein.
Gebühr
Gebühr 100 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Gebühr je Grundstoff ab einem Warenwert von über 200,00 EUR
Gebühr 50 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Gebühr je Grundstoff bei einem Warenwert von unter 200,00 EUR
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Volltext
Für die Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1 in die Europäische Union (EU) benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung. Diese beantragen Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Genehmigung wird Ihnen nur dann erteilt, wenn Sie in der Europäischen Union niedergelassen sind.
Voraussetzung für die Beantragung einer Einfuhrgenehmigung ist eine Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1.
Die Genehmigung ist lediglich für einen Einfuhrvorgang und für die Dauer von höchstens 6 Monaten sowie für maximal zwei erfasste Grundstoffe gültig.
Sie müssen eine Einfuhrgenehmigung beantragen, wenn Sie die Grundstoffe in das Zollgebiet der Europäischen Union überführen. Sie ist nötig, wenn Sie die Grundstoffe wie folgt verwenden:
für den zollrechtlich freien Verkehr - auch nach passiver Veredelung
für das Zolllagerverfahren
für die aktive Veredelung
für das Umwandlungsverfahren
für die vorübergehende Verwendung
Eine Einfuhrgenehmigung benötigen Sie nicht, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 1 für die folgenden Zwecke einführen:
nur ab- oder umladen
vorübergehend verwahren
in einer Freizone des Kontrolltyps I oder einem Freilager lagern
in das externe Versandverfahren der EU überführen wollen
Für die Einfuhr von Grundstoffen der Kategorien 2, 3 und 4 müssen Sie ebenfalls keine Genehmigung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Einfuhrgenehmigung für Grundstoffe der Kategorie 1 schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Sie füllen das Antragsformular zur Einfuhrgenehmigung von Grundstoffen auf der Internetseite des BfArM aus.
Sie drucken das Antragsformular aus, unterschreiben es und senden es per Post an das BfArM. Alternativ scannen Sie den Antrag und übermitteln ihn per E-Mail an das BfArM.
Das BfArM prüft Ihre Angaben.
Das BfArM benachrichtigt Sie, falls Sie Angaben nachreichen müssen.
Wird Ihnen die Einfuhrgenehmigung erteilt, schickt Ihnen das BfArM per Post die Einfuhrgenehmigung in zweifacher Ausführung und einen Gebührenbescheid.
Sie bezahlen innerhalb von 30 Tagen die Gebühren.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Einfuhrgenehmigung, der folgende Angaben enthält:
Name und Anschrift des Einführers, Ausführers, Endempfängers
Bezeichnung der erfassten Stoffe
Menge und Gewicht der Grundstoffe
Einzelheiten der Beförderungsmodalitäten
Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1
Sollte der Empfänger der Ware in einem anderen EU-Land ansässig sein, müssen Sie eine Kopie seiner Erlaubnis dem Antrag auf Einfuhrgenehmigung beifügen.
Voraussetzungen
Sie sind in Deutschland ansässig.
Sie besitzen eine Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1.