Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.
Auflistung der vom Bewachungsunternehmen eingesetzten Ausrüstung
Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde des im Unternehmen Verantwortlichen, davon das Führungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument in deutsch oder ggf. in beglaubigter Übersetzung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Unternehmensprofil mit einer Beschreibung der Marktposition des Bewachungsunternehmens im Bereich der maritimen Sicherheit
Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares ausländisches Dokument
ggf. Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhrgenehmigungen für Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung
Mit Ausnahme des Führungszeugnisses können alle Unterlagen auch in englischer Sprache eingereicht werden. Das Bundesamt behält sich jedoch vor, für einzelne Unterlagen Übersetzungen anzufordern.
Voraussetzungen
Ihr Bewachungsunternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es zugelassen wird. Geprüft werden:
die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe,
die Ausrüstung,
die fachliche und persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen und der Geschäftsleitung sowie
die Betriebshaftpflichtversicherung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Erstantrag: EUR 10.297 – 19.400
Gebühr für Folgeantrag: EUR 2.949 – 10.632
Gebühr für die Anerkennung einer ausländischen Zulassung: EUR 2.949 – 17.960
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.
drucken Sie dann das Antragsformular aus und laden Sie es mit der Unterschrift des Verantwortlichen über das
Upload-Formular
hoch
bitte fügen Sie dem Antragsformular die notwendigen Antragsunterlagen im pdf-Format bei
Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen, wenn Sie den ausgefüllten
Self-Assessment-Bogen
im pdf-Format hochladen
das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen, die Ausrüstung, die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten die Betriebshaftpflichtversicherung
ggf. fordert das BAFA Unterlagen nach
das BAFA informiert Sie dann schriftlich darüber, ob Ihrem Antrag stattgegeben wurde.
Bearbeitungsdauer
etwa 3 bis 6 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Fristen
Den Antrag sollten Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Beginn einer Bewachungstätigkeit stellen.
Neben der Zulassung benötigen Sie für die bewaffnete Bewachung von Seeschiffen unter deutscher Flagge eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 28a Waffengesetz. Diese erteilt die Behörde für Inneres und Sport – Waffenbehörde – der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wenn Ihr Bewachungsunternehmen in Deutschland niedergelassen ist und Sie Bewachungsaufgaben mit Waffen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen ausüben möchten, kann eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde erforderlich sein.
Möchten Sie für die Ausübung der Bewachungstätigkeit Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung aus Deutschland ausführen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.