Änderung der Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle beantragen
Volltext
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:
die Änderung Ihres akkreditierten Geltungsbereichs
eine Adressänderung
die Umfirmierung Ihres Unternehmens
Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.
Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.
Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.
Änderungen zur Konformitätsbewertungsstelle, zum Beispiel Bezeichnung oder Adresse
Angaben zu Änderungen im Geltungsbereich
Änderungen zur Nutzung des Akkreditierungssymbols
notwendige Unterlagen, entsprechend der jeweiligen Akkreditierungsart
gegebenenfalls ein Nachweis für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
Voraussetzungen
Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Änderung einer Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.