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Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur mitteilen
Volltext
Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).
Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur unverzüglich zu melden, wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen. Die Bundesnetzagentur löscht dann Ihren Eintrag im digitalen Anbieterverzeichnis.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit mitteilen, müssen Sie keine Dokumente einreichen.
Optional können Sie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung mitsenden.
Voraussetzungen
Sie beenden Ihre Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen.
Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Löschung aus dem Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen beenden, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen.
Die Beendigungsmitteilung reichen Sie genau wie den Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis und die Änderungsmitteilung online ein.
Die Bundesnetzagentur löscht Ihre Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen aus dem digitalen Anbieterverzeichnis.
Bearbeitungsdauer
Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung umgehend. Anschließend erfolgt eine entsprechende Löschung im digitalen Anbieterverzeichnis.
Fristen
Sie müssen die Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fachlich freigegeben am
01.12.2025
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 314
Adresse Tulpenfeld 4 53113 Bonn, Stadt
anbieterverzeichnis-post(at)bnetza.de