Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien beantragen
Volltext
Sie können beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, kurz: Stasi-Unterlagen-Archiv, an einem oder mehreren Tagen Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen nehmen und dabei die Herausgabe von Duplikaten, oder die Duplikate unabhängig von der Akteneinsicht beantragen.
Mit dem Zugang zu Stasi-Unterlagen können Sie
die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR),
die Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
die nationalsozialistische Vergangenheit
aufarbeiten und Ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Mit Ihrem Antrag leitet das Stasi-Unterlagen-Archiv sachthematische Recherchen oder Personenrecherchen in seinen Archiven ein. Mitarbeitende des Archivs werten die Rechercheergebnisse aus und sehen die Unterlagen auf möglicherweise enthaltene schutzwürdige personenbezogene Informationen durch. Erst dann erhalten Sie Zugang zu themenrelevanten Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form
der Akteneinsicht,
der Herausgabe von Duplikaten.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen.
Hinweis:
Für die Veröffentlichung Ihrer Aufarbeitungsergebnisse werden Sie bei der Herausgabe von Unterlagen darauf hingewiesen, dass Sie
die Kopien nicht für andere Zwecke, als den bei Antragstellung benannten Aufarbeitungszweck verwenden oder
an andere Stellen weitergeben und bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beinträchtigen dürfen.
genaue Erläuterungen zum Vorhaben und zum Verwendungszweck
Medienvertreterinnen und Medienvertreter:
Kopie des Presseausweises
Projektauftrag oder
Schreiben des Auftraggebers oder
anderer geeigneter Nachweis der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit
Voraussetzungen
Sie sind
Forscherin oder Forscher an einer etablierten Forschungseinrichtung
Privatperson mit Forschungsvorhaben
Vertreterin oder Vertreter der Medien (Presse, Rundfunk, Film) oder
Vertreterin oder Vertreter einer Einrichtung der politischen Bildung
Ihr Forschungsvorhaben muss
thematisch abgrenzbar sein und
der politischen und historischen Aufarbeitung
der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes
der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen SBZ oder
der nationalsozialistischen Vergangenheit
dienen.
Sie weisen ein erkennbares Interesse nach, die Forschungsergebnisse oder Medienbeiträge zu publizieren, beispielsweise
durch Veröffentlichung in laufenden Forschungsprojekten an Universitäten
durch Verwendung der Erkenntnisse für Bücher
für Rundfunk- und Fernsehbeiträge oder
für Zeitungs- und Zeitschriftenartikel
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
für Anträge öffentlicher Stellen: keine
für Anträge nichtöffentlicher Stellen:
Gebühren:
Einsichtnahme für Zwecke der Forschung: 38,35 EUR
Einsichtnahme für Zwecke der Medien: 76,69 EUR
Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Forschung
ohne vorherige Einsichtnahme: 10,23 EUR
nach vorherige Einsichtnahme: 5,11 EUR
Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Medien
ohne vorherige Einsichtnahme: 76,69 EUR
nach vorherige Einsichtnahme: 38,35 EUR
Auslagen:
Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,10 EUR bis 0,18 EUR
die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)
Einzelheiten entnehmen Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.
Verfahrensablauf
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen oder Ihren Antrag online auf der Internetseite des Bundes (Bundesportal) stellen:
Laden Sie sich das Antragsformular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter oder füllen Sie das Formular online aus.
Schicken Sie das Formular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv. Beim Onlineantrag: Laden Sie alle betreffenden Unterlagen hoch.
Nach Eingang Ihres Forschungs- oder Medienantrags wird dieser auf Vollständigkeit, Zulässigkeit und anfallende Kosten geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird entsprechend Ihres Aufarbeitungsthemas entschieden, ob die Bearbeitung in Berlin, oder bei regionalem Bezug, in einer anderen Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs erfolgt.
Konnten bei den Recherchen keine Informationen zu Ihrem Aufarbeitungsthema ermittelt werden, erhalten Sie darüber einen Bescheid.
Sind Unterlagen vorhanden, werden diese aus den Archiven angefordert. Das Archivmaterial wird im Hinblick auf das Thema Ihres Antrags ausgewertet, gelesen und der Zugang vorbereitet.
Das Material wird für Sie zur Akteneinsicht vorbereitet. Die Herausgabe von Duplikaten ist ebenso möglich.
Eine Einladung zur Akteneinsicht mit einem Terminvorschlag erhalten Sie grundsätzlich per Post oder die Abstimmung erfolgt per E-Mail.
Die Duplikate werden Ihnen per Post zugesandt oder können nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden. Ebenso können diese auf Wunsch über eine online-Plattform bereitgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von Art und Umfang des jeweiligen Forschungs- oder Medienvorhabens ab.