Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Volltext
Die Genehmigung neuer oder geänderter Schulungs- und Überprüfungsprogramme von Kabinen- und Flugbesatzungen können Sie beantragen, wenn Sie
ein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) oder
eine Cabin Crew Training Organisation (CCTO) sind.
Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie für folgende Luftfahrzeugarten Einführungen und Änderungen von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen:
Flugzeug
Hubschrauber
Dies betrifft folgende Schulungs- und Überprüfungsprogramme:
für Flugbesatzungen:
Grundschulung
Kommandantenschulung
Betreiber-Umschulung
Unterschiedsschulung
Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten zum Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers von jedem Pilotensitz aus
Ablösung von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs
Flüge mit einer Pilotin oder einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
Evidenzbasierte Ausbildung
Initial Crew Resource Management (CRM)
betriebliche Schulung, wiederkehrende Schulung und Überprüfung
sonstige Schulungen (zum Beispiel Base Training)
für Kabinenbesatzung:
Grundschulung
Betreiberumschulung
Unterschiedsschulung
Einweisungsschulung
wiederkehrende Schulungen
Auffrischungsschulung
Schulungen für leitende Flugbegleiter (SCCM)
Schulung für den Flugbetrieb mit nur einem Flugbegleiter (Single CCM)
sonstige Schulung
Als Cabin Crew Training Organisation (CCTO) können Sie im Bereich Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen Folgendes beantragen:
Einführung oder Änderungen am Schulungsprogramm Grundschulung
Weitere Genehmigungen benötigen Sie, wenn Sie
synthetische Flugübungsgeräte, beispielsweise Simulator oder FSTD, anerkennen lassen wollen.
alternative Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Flugbesatzungen (ATQP) einführen oder erweitern.
Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten.
Die Genehmigung für die Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie diese im Rahmen der Einführung oder Änderung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen von Kabinenbesatzungen beantragen, das Luftfahrt-Bundesamt die Grundschulung für Kabinenbesatzung bereits genehmigt hat und Sie diese unabhängig von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen.
Sie können zusätzliche Vordrucke für Flugbegleiterbescheinigungen nachbestellen.
Erforderliche Unterlagen
Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:
Schulungshandbuch OM-D
Schulungsprogramme
Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:
Schulungshandbuch OM-D
Schulungsprogramme
Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)
Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:
Schulungshandbuch OM-D
Schulungsprogramme
Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:
Schulungshandbuch OM-D
Schulungsprogramme
Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)
Genehmigung ein alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) einzuführen:
Liste der Ausbildenden und Prüfenden
Implementierungsplanung
Abschnitt aus dem OM-D
Genehmigung einen alternativen Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) zu erweitern:
Hilfreiche Unterlagen zur Erweiterung
Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte im Rahmen der Genehmigung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen für Flugbesatzungen:
Qualifikation nach EU-Standards ATO-Certificate der Ausbildungseinrichtung, falls eine Europäische Luftfahrtbehörde den Simulator-Betreiber entsprechend qualifiziert hat FSTD Qualification-Certificate (nach EASA CS-FSTD) des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report, falls eine andere Europäische Luftfahrtbehörde jedoch noch nicht das LBA das Flugübungsgerät entsprechend qualifiziert hat
Qualifikation nach anderen Standards
ATO Certificate der Ausbildungseinrichtung
FSTD Qualification-Certificate des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report
allgemein:
weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie können die Genehmigung online, per E-Mail sowie per Post und Fax beantragen.
Online-Antrag:
Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
einen Bescheid,
einen Kostenbescheid,
eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per E-Mail:
Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Speichern Sie den Antrag ab und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag .
Antrag per Post oder Fax:
Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig.
Die Antragstellung
im Bereich Flugbesatzungen ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
im Bereich Kabinenbesatzungen und Flugbegleiterbescheinigungen ist nur durch CAT-Betreiber oder eine Cabin Crew Organisation (CCTO) möglich.
im Bereich Alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm (ATQP) ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
Als CAT-Betreiber müssen Sie ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorlegen oder beantragen.