Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.
Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:
Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
einen Bescheid,
einen Kostenbescheid,
eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:
Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
einen Bescheid,
einen Kostenbescheid,
eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:
Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
einen Bescheid,
einen Kostenbescheid,
eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
Sie bezahlen die Gebühren.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Erforderliche Unterlagen
Erstgenehmigung und Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:
Kapitel 7 des Betriebshandbuches Teil A (OM-A)
Genehmigung des Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten notwendig:
Dokumentation des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS)
Betriebshandbuch Teil D (OM-D) mit Trainingssyllabus
Compliance-Prüfliste Flug-, Dienst- und Ruhezeiten (FTL Compliance-Prüfliste) bei Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten zusätzlich:
weitere Dokumente mit Revisionsdetails
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:
Anschreiben zur Ausnahmegenehmigung
ergänzende Dokumente
Meldung zum Kommandanten-Entscheid:
Meldeformular zum Kommandanten-Entscheid
Stellungnahme
weitere relevante Unterlagen
Sonstige Meldung:
Anschreiben zur Meldung
weitere für die Meldung relevante Unterlagen
Allgemein:
weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Volltext
Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).
Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.
Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei
geplanten Flugdiensten, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern,
einer Änderung des bestehenden OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS).
Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Es können folgende Meldungen eingereicht werden:
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
Verkürzung der Mindestruhezeit
sonstige Meldung
Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:
Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Genehmigung des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Genehmigung der Revision des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
Verkürzung der Mindestruhezeit
sonstige Meldung
Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst
sonstige Meldung
Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
Ausnahmen für besondere Flüge
Meldung zum Kommandanten-Entscheid
sonstige Meldung
Voraussetzungen
Die Antragstellung ist nur durch CAT-, NCC- und SPO-Betreibenden möglich, die in Deutschland ansässig sind.
Im Fall von CAT-Betreibenden muss ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorliegen beziehungsweise beantragt sein.
Im Fall von NCC- und SPO-Betreibenden muss eine Erklärung eingereicht worden sein.