Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Volltext
Eine Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) für ein oder mehrere Luftfahrzeuge muss das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erstmalig genehmigen. Änderungen an einer bestehenden Mindestausrüstungsliste sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Wenn Sie die Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE) verlängern möchten, müssen Sie dies dem LBA melden.
Als Betreiber eines Luftfahrzeugs können Sie im Bereich Mindestausrüstungsliste Folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Verlängerung der Wiederherstellungsfrist Folgendes melden:
Erstgenehmigung einer Mindestausrüstungsliste
Revision einer Mindestausrüstungsliste:
Änderung der Basis-MEL (MMEL)
Aufnahme eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in die MEL
Herausnahme eines oder mehrerer Luftfahrzeuge aus der MEL
Änderung der Ausrüstung eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in der MEL
Änderung der betrieblichen Verfahren eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in der MEL
Meldung einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist
Erforderliche Unterlagen
Erstgenehmigung und Änderung einer Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL):
Auflistung der betroffenen Luftfahrzeuge mit Muster, Kennzeichen und Seriennummer
Mindestausrüstungsliste
zusätzlich, wenn Änderung der Basis-MEL (MMEL) ausgewählt wurde oder bei Erstgenehmigung:
MMEL des Luftfahrzeugmusters
Ergänzung oder Supplement zur MMEL oder andere Vorgabedokumente
zusätzlich bei Erstgenehmigung oder Revision der Verfahren zur Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE):
CAME oder Auszug aus dem CAME, der das Verfahren beschreibt
zusätzlich, wenn Operating and Maintenance Procedures in einem separaten Dokument zur Verfügung stehen:
Dokument mit den Operating and Maintenance Procedures
zusätzlich, wenn Master-Unterlagen zu Operating and Maintenance Procedures (zum Beispiel MEL-Guide oder Dispatch Deviation Guide) zur Verfügung stehen:
Nachweise zu Operating and Maintenance Procedures
Meldung einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE):
Nachweis zur Meldung für jedes betroffene Luftfahrzeug
Allgemein:
weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie können die erstmalige Genehmigung einer Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) und die Änderung einer bestehenden MEL online über das Bundesportal beantragen. Ebenso können Sie die Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE) melden.
Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sendet Ihnen