Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ziel der FIU ist die Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Zu diesem Zweck kann die FIU, unabhängig von einer eventuell durch Sie erfolgten Meldungsabgabe, Auskünfte von Ihnen einfordern, wenn Sie Verpflichtete oder Verpflichteter sind. Sie gelten als Verpflichtete oder Verpflichteter, wenn Sie als Wirtschaftsakteur in Deutschland tätig sind.
In der Regel müssen Sie der FIU die angeforderte Auskunft erteilen. Die Auskunft umfasst alle Informationen, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, womit die Auskunft Sie selbst oder auch Dritte betreffen kann, beispielsweise Ihre Kundinnen und Kunden oder andere geschäftliche Kontakte.
In bestimmten Fällen können Sie als Verpflichtete oder Verpflichteter die Auskunft verweigern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwältin oder Patentanwalt sowie Notarin oder Notar für einen Mandaten an der Planung oder Durchführung bestimmter Geschäfte mitwirken oder in bestimmten Betätigungsbereichen Beratungen oder sonstige Leistungen erbringen oder
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin, vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin, Steuerberater oder Steuerberaterin, Steuerbevollmächtigte tätig sind und
sich die Auskunftsforderung auf Informationen beziehen, die Sie bei der Rechtsberatung oder der Prozessvertretung Ihres Vertragspartners erhalten haben.
Die Auskunftspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie wissen, dass Ihr Vertragspartner die Rechtsberatung für den Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung nutzt.
Wenn Sie Auskunft über Personen oder sonstige Dritte geben müssen, dürfen Sie diese Betroffenen darüber nicht informieren.
Fristen
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird Ihnen für die Beantwortung des Auskunftsersuchens eine angemessene Frist einräumen und Ihnen diese im Rahmen der Anfrage mitteilen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Durch die FIU werden keine Kosten erhoben. Eigene Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Abgabe EUR (KOSTENFREI)
Verfahrensablauf
Sie müssen nur handeln, wenn die FIU Sie dazu auffordert, eine Auskunft zu geben. Ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bleibt hiervon unbenommen.
Auskunftsersuchen der FIU erhalten Sie:
per Post, per Fax oder
elektronisch über die Postfachfunktion des Meldeportals der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen: goAML.
Sie müssen in der Regel online antworten:
Registrieren Sie sich gegebenenfalls bei goAML.
Dazu müssen Sie unter anderem:
eine Hauptverantwortliche oder einen Hauptverantwortlichen Ihrer Organisation für das Thema Geldwäsche benennen und
Ihre sowie die Identität der oder des Hauptverantwortlichen nachweisen.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Melden Sie sich bei goAML an.
Beantworten Sie die Auskunftsforderung über die Postfachfunktion.
Gegebenenfalls können Sie eingeforderte Unterlagen ebenfalls über das Postfach versenden.
Gegebenenfalls fordert Sie die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen auf, weitere Unterlagen einzureichen oder zusätzliche Angaben zu machen. Kommen Sie dem bitte stets nach.
Sie erhalten eine Bestätigung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Voraussetzungen
Sie sind Verpflichtete oder Verpflichteter. Dazu gehören unter anderem:
Kreditinstitute
Finanzdienstleistungsinstitute
Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
(E-Geld-)Agentinnen und -Agenten
Versicherungsunternehmen
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
Immobilienmaklerinnen und -makler
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare
Treuhandgesellschaften
Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Vermittlerinnen und Vermittler von Glücksspielen
Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Hierzu zählen Hersteller, sowie der Groß- und Einzelhandel
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
die Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Auskunftsersuchen der Zentralstelle für FIU entnehmen.