In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
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Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Diese Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen
zur Gewinnung von Erdgas
zum Transport von Erdgas oder Biogas
Speicherung von Erdgas.
Je nach Anlage müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:
Speichersaldo am Monatsende
Speicherfüllstände am Monatsende
die Menge des gewonnenen Erdgases
die Menge des Eigenverbrauchs
Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von:
Braunkohle
Braunkohleprodukten
Steinkohle und
Steinkohlenkoks oder -briketts
Diese Unternehmen müssen folgende Angaben machen:
die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten
die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten
die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen
zur Gewinnung von Erdgas
zum Transport von Erdgas oder Biogas
Speicherung von Erdgas.
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von
Braunkohle
Braunkohleprodukten
Steinkohle und
Steinkohlenkoks oder -briketts.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Sie fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
eSTATSTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (CSV-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt.
Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig registrieren.
Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Kohle- oder Gasarten zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
Fristen
20. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats für Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen
zur Gewinnung von Erdgas: die Menge des gewonnenen Erdgases,
zum Transport von Erdgas: Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
zur Speicherung von Erdgas: Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: Speichersaldo am Monatsende, Speicherfüllstände am Monatsende.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein