Private Leistungen für die Statistik der Entwicklungszusammenarbeit melden
Volltext
Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.
Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen.
Liste der Leistungen, jeweils zugeordnet zu einem Entwicklungsland oder (wenn nicht einzelnen Ländern zuordenbar) der zugehörigen Region.
Voraussetzungen
Private Leistungen müssen
aus Eigenmitteln und Spenden von NROs (einschließlich Mitgliedsbeiträgen) finanziert werden.
Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:
Leistungen von NROs für Projekte in Entwicklungsländern entsprechend der Länderliste der OECD
Entwicklungsleistungen, die in Deutschland erbracht werden
Zum Beispiel Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung wie Vorträge, Broschüren, Diskussionsrunden
Verwaltungs-, Personal-, Reise- und Transportkosten
Diese müssen für die Erbringung der Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit notwendig sein.
Beispiele für anrechenbare Leistungen sind:
Friedensicherung
zivile Polizeiarbeit
soziale und kulturelle Vorhaben
Flüchtlingshilfe
Forschung
Terrorismusbekämpfung
Studienplatzkosten
Folgende Leistungen können Sie nicht melden:
Maßnahmen kirchlicher Organisationen wie
Seelsorge
Ausbildung von Priestern
Bau von Kirchen
Leistungen an Übergangsländer, die nicht in der aktuellen Liste der Entwicklungsländer der OECD genannt sind
öffentliche Zuschüsse
Gelder, die an andere deutsche Organisationen für deren Projekte weitergegeben werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine kosten an.
Verfahrensablauf
Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen:
online (IDEV-Webformular)
Online:
Beantragen Sie online oder telefonisch den Zugangslink für das Online-Datenerhebungsportal IDEV.
Füllen Sie das IDEV-Webformular aus und schicken Sie die Meldung online ab.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten
benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden
.
Fristen
Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja