Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst können Sie online oder schriftlich per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.
Online-Antrag:
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
Senden Sie Ihren Antrag online ab.
Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
Sie erhalten
Ihre Zulassungsurkunde und
eine Zahlungsaufforderung.
Sie überweisen die Gebühr.
schriftlicher Antrag per E-Mail oder per Post:
Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
Sie können das Formular wahlweise
direkt online ausfüllen oder
es herunterladen und dann ausfüllen.
Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
Die BNetzA sendet Ihnen
eine Zulassungsurkunde und
eine Zahlungsaufforderung.
Sie überweisen die Gebühr.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für den Zeitraum, indem Sie für die Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, erhebt die Bundesnetzagentur laufend Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr für die jeweilige Nutzergruppe. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
Gebühr 20 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Teilnahme am Amateurfunkdienst unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Volltext
Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland benötigen Sie eine Zulassung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Amateurfunkprüfung im In- oder Ausland bestanden haben.
Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung im Ausland abgelegt, so beantragen Sie bitte auch die Anerkennung Ihres Nachweises. Dieser Schritt entfällt, wenn es sich um eine harmonisierte internationale Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (HAREC) handelt.
Welche Frequenzbereiche und maximal zulässigen Sendeleistungen Ihre Zulassung umfasst, richtet sich nach Ihrem Amateurfunkzeugnis. Es existieren 2 unterschiedliche Amateurfunk-Zeugnisklassen:
Klasse E und
Klasse A.
Mit der Zulassung wird Ihnen auch ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt. Folgende Ihrer persönlichen Daten werden in der Rufzeichenliste und Rufzeichenabfrage auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht:
Ihr Vorname,
Ihr Nachname und
Ihre Amateurfunk-Zeugnisklasse in Verbindung mit dem Ihnen zugeteilten Amateurfunkrufzeichen.
Sollten Sie nicht widersprechen, werden außerdem veröffentlicht:
Ihre Adresse und
der Standort Ihrer Amateurfunkstelle.
Sie können der Veröffentlichung Ihrer Adresse und des Standortes Ihrer Amateurfunkstelle widersprechen, indem Sie:
dies im Antrag angeben oder
sich zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich dagegen aussprechen.
Im Zulassungsantrag können Sie Rufzeichenwünsche angeben. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Rufzeichen besteht jedoch nicht.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Kopie
Ihres Amateurfunkzeugnisses,
Ihrer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder
eines gleichwertigen Nachweises, wie beispielsweise:
eine ungültig gemachte Urkunde einer deutschen Amateurfunkzulassung oder
eine harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (HAREC) gemäß CEPT Empfehlung T/R 61-02
falls oben genannte Dokumente keine Angaben zu Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz enthalten: Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
wenn Sie minderjährig sind: Bestallungsurkunde Ihrer gesetzlichen Vertretung
wenn Sie nicht Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz sind: Aufenthaltstitel (Kopie)
Wenn Sie die Teilnahme am Amateurfunkdienst schriftlich per E-Mail oder Post beantragen, benötigen Sie ergänzend als Identifikationsmittel:
eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder
eine Kopie Ihres Reisepasses
Voraussetzungen
Sie üben den Amateurfunkdienst nicht zu kommerziellen Zwecken aus.
Sie haben eine deutsche oder eine gleichwertige ausländische Amateurfunkprüfung bestanden.
Sie leben in Deutschland.
Sie besitzen noch keine Zulassung zum Amateurfunkdienst. Ist dies hingegen der Fall, müssen Sie beim Beantragen der neuen Zulassung den Verzicht auf Ihre bisherige Zulassung und das damit verbundene Rufzeichen erklären. Ihre bisherige Zulassungsurkunde geben Sie an die BNetzA zurück.