Wegerecht für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze beantragen
Volltext
Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.
Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Hat Ihnen die BNetzA das Wegerecht übertragen, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Zudem ist die Wegenutzung dann für Sie unentgeltlich.
Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.
In Ihrem Antrag an die BNetzA müssen Sie das Gebiet angeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.
Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist.
für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug
falls zutreffend: Auflistung der
Beteiligungsverhältnisse
Unternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern
skizzierte oder schriftliche Beschreibung Ihres geplanten oder vorhandenen Telekommunikationsnetzes beziehungsweise Ihrer Telekommunikationslinien oder Ihres Geschäftsmodells zur Versorgung des Nutzerkreises
Liste der benötigten Gebiete
Karten mit den Verwaltungsgrenzen der Gebiete
Eigenerklärungen zur Fachkunde und zur Zuverlässigkeit
gegebenenfalls Referenzprojekte und ähnliche Nachweise über bisherige Tiefbautätigkeiten Ihres Unternehmens
Investitions- und Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben der letzten 5 Jahre
Wirtschaftsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei über Ihr Unternehmen
Nachweise, abhängig von der Finanzierungsweise:
verbindliche Finanzierungszusagen und Erläuterung des Finanzierungsmodells
Eigenmittelnachweis für den Zeitraum des ersten Jahres des Investitionsplanes
verbindliche Finanzierungszusage der Kreditinstitute oder von verbundenen Unternehmen
Wirtschaftsauskunft über mittelbereitstellende verbundene Unternehmen
Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen besitzt, betreibt oder plant öffentliche Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien.
Ihr Telekommunikationsunternehmen ist nachweislich fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig zur Errichtung von Telekommunikationslinien.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt.
Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.
Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.
Wegerechte online beantragen:
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
Für die Registrierung benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Senden Sie Dateien, die für einen Upload zu groß sind oder nicht in digitaler Form zur Verfügung stehen, per Post an die Bundesnetzagentur (BNetzA.
Die BNetzA prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen beziehungsweise zusätzlich benötigter Nachweise bei Ihnen.
Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Wegerechtsbescheid und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:
Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
Sie können das Formular wahlweise
am Bildschirm ausfüllen
oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen bevorzugt per E-Mail oder alternativ per Post an die BNetzA.
Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.