Zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation benötigen Sie vorab Frequenzen für den Versuchsfunk. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.
Dazu gehören
die Entwicklung und Erprobung von Funkanlagen,
der Einsatz von Funkanlagen für bestimmte Forschungszwecke sowie
die Erprobung neuartiger Betriebsverfahren.
Die BNetzA prüft, ob Ihre Versuche andere Frequenznutzungen beeinträchtigen könnten, die in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragen sind. Wenn keine Störungen zu erwarten sind, werden Ihnen die entsprechenden Frequenzbereiche zugeteilt.
Darlegung von Verwendungszweck, Versuchsaufbau und beabsichtigten Versuchen
gegebenenfalls Nutzungskonzept
gegebenenfalls Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
Zuverlässigkeit,
Leistungsfähigkeit und
Fachkunde
Voraussetzungen
Ihre Versuche beeinträchtigen keine in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragenen Frequenznutzungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr für die Frequenzzuteilung
Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.
Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung
Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie können die Frequenzzuteilung für den Versuchsfunk online, per Post oder E-Mail beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
Die BNetzA sendet Ihnen per Post
die Frequenzzuteilung und
den Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühr.
Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:
Laden Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
Sie können das Formular online ausfüllen oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen per Post oder E-Mail an die Bundesnetzagentur.
Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.