Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen
Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen
Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Um elektronisch den Antrag auf Genehmigung der Neueinführung oder Änderung eines Geschäftsplans bei der BaFin zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“.
Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.
Volltext
Wenn Sie für Ihre Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen möchten oder einen technischen Geschäftsplan ändern möchten, müssen Sie dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen und genehmigen lassen. Erst dann darf der neue beziehungsweise geänderte technische Geschäftsplan in Kraft gesetzt werden.
Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu
den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 233 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, in Verbindung mit § 336 VAG
Antrag auf Genehmigung der Einführung oder Änderung eines technischen Geschäftsplans
Neuer oder geänderter technischer Geschäftsplan
Voraussetzungen
Sie möchten bei Ihrer Pensionskasse einen technischen Geschäftsplan ändern, der bei seiner Einführung von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden musste oder Sie möchten bei Ihrer regulierten Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen.
Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)