Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu investieren. Nicht als Investmentvermögen gelten operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
In den Anlagebedingungen sind unter anderem geregelt:
das Verhältnis zwischen Ihnen als Vermögensverwaltungsgesellschaft und den Anlegerinnen und Anlegern
Name und Sitz Ihrer Vermögensverwaltungsgesellschaft
nach welchen Grundsätzen Vermögensgegenstände ausgewählt und erworben werden
welche Eigentumsverhältnisse bei Investmentvermögen vorliegen
welche Voraussetzungen für die Rücknahme und den Umtausch von Anteilen oder Aktien gelten
ob Erträge des Investmentvermögens ausgeschüttet oder reinvestiert werden
nach welchen Grundsätzen Teilinvestmentvermögen gebildet werden
ob und welche Kosten Anlegerinnen und Anleger entrichten müssen, zum Beispiel Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Rücknahmegebühren
Erst wenn die Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt worden sind, dürfen Sie diese Ihrem Verkaufsprospekt beifügen. Darüber hinaus müssen Sie die Anlagebedingungen der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung auf Ihrer Internetseite zugänglich machen.
Gebühr
Verwaltungsgebühr 2069 EUR (FIX)
Gebühren bei offenen Publikumsinvestmentvermögen
Verwaltungsgebühr 3338 EUR (FIX)
Gebühren bei geschlossenen Publikumsinvestmentvermögen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Voraussetzungen
Sie können die Genehmigung nur beantragen, wenn es sich bei Ihnen
um eine Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt, die die betroffene Art von Investmentvermögen verwalten darf oder
um eine EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft handelt, die von den zuständigen Stellen ihres Herkunftsmitgliedstaates eine Zulassung zur Verwaltung von OGAW-Investmentvermögen erhalten haben, deren Verwaltung in Deutschland beabsichtigt wird.
Verfahrensablauf
Um die Neugenehmigung für die Anlagebedingungen eines Investmentfonds zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Erstellen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Neugenehmigung beantragen.
Senden Sie den Antrag einschließlich der Anlagebedingungen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) an die BaFin.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die BaFin, ob Ihre Angaben vollständig sind und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. Ferner kann die BaFin Änderungen an den eingereichten Anlagebedingungen verlangen, wenn diese nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der BaFin wünschen, müssen Sie dies gesondert beantragen.
Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)