Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen
Volltext
Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:
das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft
das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Das ist für die meisten Geschäfte im Finanzsektor der Fall und dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Da die Gesetzesgrundlagen nicht für jedes Geschäftsmodell eine verlässliche Aussage treffen, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, muss in diesen Fällen die BaFin feststellen, ob Ihr Geschäft der Erlaubnispflicht unterliegt. Grund dafür ist die permanente und rasche Entwicklung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor sowie die Vielfalt der Sachverhalte, die vom Gesetz erfasst werden müssen.
Die BaFin stellt die Erlaubnispflicht auf Ihren Antrag hin fest. Diesen können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Fintech-Unternehmen steht außerdem ein Online-Kontaktformular zur Verfügung.
Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
Werbematerialien
Voraussetzungen
Sie sind ein Unternehmen des Finanzsektors und
stehen kurz vor dem Markteintritt oder
bringen ein neues Geschäftsmodell auf den Markt und
es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, ob Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren in Höhe von
EUR 10.000,00 (KWG und KAGB)
EUR 6.820 (VAG) und
EUR 5.000 (ZAG)
Bei Entscheidung durch einfaches Schreiben entstehen keine Gebühren.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht sollten Sie formlos schriftlich oder per E-Mail (Ausnahme: Fintech-Geschäftsmodelle, siehe unten) stellen.
Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie darüber hinaus folgende Informationen hinzu
Mitteilung, wer wie und in welcher Form das Geschäft betreiben will
Firma des Unternehmens
Geschäftsadresse des Unternehmens
Name und Anschrift des Anfragenden
Beziehung des Anfragenden zum Unternehmen
Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die BaFin.
Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.
Fintech-Geschäftsmodelle können auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der BaFin nutzen.
Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung „Integrität des Finanzsystems (IF)“ der BaFin. Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist auch davon abhängig, ob der BaFin alle relevanten Informationen vorliegen.
Fristen
Es gibt keine Fristen für Sie.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise (nur für Fintechs)
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)