Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen
Volltext
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.
Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:
Portfolioverwaltung
Risikomanagement
Buchhaltung
Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:
Die BaFin stellt damit sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten.
Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, wie den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.
eindeutige Benennung des Auslagerungsunternehmens durch Namensnennung der juristischen Person mit Angabe des Sitzes
Beschreibung der ausgelagerten Funktion beziehungsweise Tätigkeit
Angabe des Investmentvermögens oder der Investmentvermögen sowie des Vermögensgegenstands
Angabe des Zeitpunkts, zu dem die Auslagerung in Kraft tritt
objektive Gründe der Auslagerung
Darlegung, dass die Interessen des Auslagerungsunternehmens nicht mit denen der Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise der Anlegenden in Konflikt stehen, außer das Auslagerungsunternehmen
trennt seine Aufgaben bei der Portfolioverwaltung oder dem Risikomanagement funktional und hierarchisch von seinen anderen potenziell dazu im Interessenkonflikt stehenden Aufgaben und
ermittelt, steuert und beobachtet die potenziellen Interessenkonflikte ordnungsgemäß und legt sie den Anlegenden des Investmentvermögens gegenüber offen
bei Auslagerung der Portfolioverwaltung oder Risikomanagement auf ein Auslagerungsunternehmen mit Sitz im Ausland:
Nachweis über Zulassung oder Registrierung des Auslagerungsunternehmens zum Zwecke der Vermögensverwaltung und
Nachweis über Aufsicht unter Angabe der Zulassungs- und Registrierungsnummer
Gegebenenfalls müssen Sie den Auslagerungsvertag bei der BaFin nachreichen
Genehmigungsantrag für die Auslagerung des Portfolio- und Risikomanagements:
Voraussetzungen für Genehmigungsantrag nachweisen
Auslagerungsvertrag
notwendige Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und Eignung der Geschäftsleitung
Voraussetzungen
Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft muss die Auslagerung anhand von objektiven Gründen rechtfertigen können.
Das Auslagerungsunternehmen muss über ausreichende Ressourcen für die Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben verfügen und die Personen, die die Geschäfte des Auslagerungsunternehmens tatsächlich leiten, müssen zuverlässig sein und über ausreichende Erfahrung verfügen.
Betrifft die Auslagerung bei einer bei einer OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft die Portfolioverwaltung und bei einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement, dürfen nur Auslagerungsunternehmen beauftragt werden, die
für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind
oder für die Finanzportfolioverwaltung zugelassen sind
oder registriert sind und einer Aufsicht unterliegen.
Hinweis: Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, benötigten Sie eine zusätzliche Genehmigung von der BaFin.
Wird die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement auf ein Unternehmen mit Sitz im Ausland ausgelagert, muss die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörde sichergestellt sein.
Die Auslagerung darf die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht beeinträchtigen; insbesondere darf sie weder die Kapitalverwaltungsgesellschaft daran hindern, im Interesse ihrer Anlegenden zu handeln, noch darf sie verhindern, dass das Investmentvermögen im Interesse der Anlegeenden verwaltet wird.
Sie müssen darlegen können, dass das Auslagerungsunternehmen
unter Berücksichtigung der ihm übertragenen Aufgaben über die erforderliche Qualifikation verfügt,
in der Lage ist, die übernommenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen und
sorgfältig ausgewählt ist.
Sie müssen jederzeit die ausgelagerten Aufgaben wirksam überwachen können.
Sie müssen insbesondere die erforderlichen Weisungsbefugnisse und die Kündigungsrechte vertraglich sichern.
Sie überprüfen fortwährend die vom Auslagerungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Das individuelle Kassenzeichen wird im Gebührenbescheid angegeben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.
Verfahrensablauf
Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:
Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Senden Sie alles über das MVP Portal an die BaFin.
Sie erhalten einen Bescheid auf Ihren Genehmigungsantrag.
Fristen
Sie müssen eine Auslagerung mitteilen, bevor die Auslagerungsvereinbarung in Kraft tritt.
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)