Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Volltext
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
inländischen alternative Investmentfonds (AIF).
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Voraussetzungen
Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)