Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden
Volltext
Als Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen Sie der BaFin bestimmte Sachverhalte mitteilen. Unter anderem, wenn Sie ein Mitglied für den Aufsichts- oder Verwaltungsrat bestellt haben.
Die Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates müssen die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angemessen
kontrollieren,
überwachen und
die Entwicklung des Unternehmens aktiv begleiten.
Dafür müssen sie jederzeit in der Lage sein, die vom Unternehmen getätigten Geschäfte zu verstehen, deren Risiken zu beurteilen und notfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Erforderlich sind dafür theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften.
Die BaFin beurteilt die Qualifikationen der Person anhand der eingereichten Unterlagen. Sie prüft, ob die Person zuverlässig und fachlich geeignet ist. Das setzt berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Kontrolle des Unternehmens gewährleisten.
Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.
Anzeige Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds
Lebenslauf der Person
ausgefülltes Formular "Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit"
Führungszeugnis:
"Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde",
"Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" oder
entsprechende Unterlagen aus dem Ausland
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen
Übersicht über die Zusammensetzung des Organs
Selbsteinschätzung der Person mindestens in den Themenfeldern:
Kapitalanlage
Versicherungstechnik
Rechnungslegung
Voraussetzungen
Ihr Versicherungsunternehmen
wird von der BaFin beaufsichtigt und
eine Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds ist erfolgt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP), um der BaFin die Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds mitzuteilen:
Rufen Sie das MVP-Portal der BaFin auf.
Um für das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP-Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" anmelden.
Nähere Informationen zur Benutzung des MVP-Portals entnehmen Sie dem zugehörigen Handbuch.
Nähere Informationen zur Benutzung des Fachverfahrens "Personenanzeigen VAG" entnehmen Sie dem zugehörigen Informationsblatt.
Wählen Sie das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin Ihre Unterlagen.
Die BaFin kann gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern.
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BaFin erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung über das MVP-Portal. Dies kann eine Rückfrage oder eine Unbedenklichkeitsmitteilung sein.
Fristen
Innerhalb von 2 Wochen nach der Bestellung eines Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsrates, müssen Sie dies bei der BaFin anzeigen.
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)