Förderdarlehen der KfW "Unternehmerkredit Plus" - Nr. 044, 046 Gewährung
Volltext
Förderziel
Das Förderdarlehen wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
weniger als 250 Mitarbeitern und
einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
größere mittelständische Unternehmen mit
weniger als 500 Mitarbeitern und mehrheitlich in Privatbesitz und
einem Gruppenumsatz von höchstens 500 Millionen Euro.
freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
Die Unternehmen bzw. Freiberufler müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.
Nicht förderberechtigt sind:
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
antragstellende Unternehmen, an denen die KfW direkt mit mindestens 10 % beteiligt ist
Unternehmen, deren Tätigkeiten nicht den Vorgaben der InnovFin-Garantie entsprechen
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen oder
Unternehmens-/Beteiligungserwerb
Was wird gefördert?
Investitionen - im Anlagevermögen aktivierungsfähig (z. B. Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten, etc.)
Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, etc.)
Warenlager
Wie wird gefördert und welche Konditionen gelten für den KfW-Unternehmerkredit Plus:
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Zinsen für den Kredit
Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse.
Höhe der Förderung
Der Kredithöchstbetrag beträgt: bis zu 7,5 Millionen Euro je Vorhaben
bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe
Kreditmindestbetrag beträgt: 25.000 EUR
Auszahlung der Förderung
100 % des Kreditbetrages
Laufzeit der Förderung
Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen
Bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
Investitionsfinanzierungen
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2).
Tilgung des Kreditbetrages
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
Sicherheiten für den Kredit
Bankübliche Sicherheiten für Kredit (Vereinbarung mit der Hausbank).
Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 50-prozentige Haftungsfreistellung.
Das Unternehmen muss innovativ sein. Erfüllt ein Unternehmen bei Antragstellung zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität, wird es als innovativ eingestuft:
Das Unternehmen
ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20% per anno gewachsen,
den Kreditbetrag zu mindestens 80% zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten eingesetzt hat,
den Kreditbetrag für neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen genutzt hat,
einen bestimmten Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung eingebracht hat,
hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten,
erhielt in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis
erwirkte in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht,
eine Finanzierung benötigt, um in einen neuen Markt einzutreten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Beantragung des Kredits entstehen Ihnen keine Gebühren oder Kosten.
Es fallen für Sie Kreditzinsen an.
Sie haben gegebenenfalls eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge zu zahlen, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Kreditzusage der KfW.
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.
Ihre Hausbank füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und
leitet Ihren Antrag und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter. Die KfW prüft, ob Sie Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres zu finanzierenden Vorhabens.
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben nicht vor Abschluss des Kreditvertrages.
Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.