Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen
Volltext
Die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration. Wenn Sie eine derartige Maßnahme durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Diese Förderung können Sie beim BAMF beantragen.
Zu der Maßnahme gehören Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, in denen Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus folgenden Bereichen bearbeiten:
- Identität und Vielfalt,
- Engagement und Partizipation,
- Beruf, Weiterbildung und Selbstständigkeit sowie
- Familie, Erziehung und Bildung.
Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
Kassen oder Geschäftsbericht
Nachweis der Unterschriftsberechtigung
Satzung des Vereins, der gGmbH oder gUG, beziehungsweise Geschäftsordnung
Voraussetzungen
Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
Sie können dies durch einen Vereins oder Handelsregisterauszug nachweisen.
Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
Sie setzen die Maßnahme nach den Bedingungen des Maßnahmenkonzepts sowie des dazugehörigen Modulkatalogs um.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
ausdrucken,
unterschreiben und
zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Fristen
Die Antragstellung soll bis 30.09. des laufenden Jahres erfolgen (keine Ausschlussfrist).