Förderung für Projekte zur kulturellen Vermittlung und des Erhalts von Kulturgut beantragen
Volltext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.
Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:
Ausstellungen
Tagungen, Seminare und Workshops
Angebote für Multiplikatoren
Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen
Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung,
digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
Digitalisierung
Restaurierung.
Keine Förderung bekommen Sie für:
Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
Umbauten
Erweiterungen
Veränderungen
andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
Neubau
Rekonstruierung statt Restaurierung.
Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:
Pommern und Ostbrandenburg
Ostpreußen und das Baltikum
Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
Schlesien
Oberschlesien
böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
Siebenbürgen
Donauraum
Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion
Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller
Förderziele
Zeitplan
Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
zusätzlich (je nach Einzelfall):
Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
Einverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber
bei erstmaliger Antragstellung:
Satzung / Geschäftsordnung
Vertretungsberechtigung
Bonitätsauskunft der Hausbank
Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen)
Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung
Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
Abschlussbericht
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
Verein
Stiftung des Privatrechts
GmbH
Aktiengesellschaft
eingetragene Genossenschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anstalt des öffentlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen:
Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
der Lerneffekt beim Publikum,
die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren.
Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 45 der BKM.
Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie die Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Fristen
Antragstellung:
mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Nachweis über Verwendung der Mittel:
innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare notwendig: ja
Online-Verfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
persönliches Erscheinen erforderlich: nein