Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen
Volltext
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu 20.000 EUR.
Als Regisseurin oder Regisseur von Kino-Dokumentarfilmen soll Ihnen die Förderung helfen, Ihre Stoffe besser ausarbeiten und entwickeln zu können. Außerdem dient sie dazu, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung Ihres Filmvorhabens zu gewinnen.
Im Fokus der Förderung stehen anspruchsvolle Kinoprojekte mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.
Ihren Antrag reichen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Keine Förderung bekommen Sie:
wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen
Förderfähige Kosten sind:
Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
Kosten für Recherche und Archiv
Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss mit der Stoffentwicklung zusammenhängen
Übersetzungskosten
Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
Honorar für dramaturgische Beratung
Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung
Nach Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.
Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie die BKM über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.
Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
Kosten für Recherche und Archiv
Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
Übersetzungskosten
Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
Honorar für dramaturgische Beratung
Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung
Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls müssen Sie auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachweisen
gegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen
Voraussetzungen
Anträge stellen können:
Regisseurinnen und Regisseure, sofern sie bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge vorweisen können, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde.
weitere Voraussetzungen:
Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können.
Oder
Wenn Sie das Projekt selbst finanzieren, benötigen Sie keine Produktionsfirma. In dem Fall ist eine unabhängige Dramaturgin oder ein unabhängiger Dramaturg erforderlich, die oder der Ihr Projekt unterstützt. Dies müssen Sie mit einer entsprechenden Absichtserklärung belegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular online aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Weitere Verfahrensschritte:
Über die Anträge entscheidet die BKM auf Empfehlung der unabhängigen "Jury Dokumentarfilm" (Stoffentwicklungs- und Produktionsförderung für Dokumentarfilmvorhaben).
Sie bekommen vom BKM einen Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
Die Filmförderanstalt (FFA) übernimmt die administrative Abwicklung der Förderung.
Nach Abschluss der Stoffentwicklung muss die "Jury Dokumentarfilm" das Ergebnis der Förderung abnehmen.
Sie müssen die BKM in regelmäßigen Abständen über den weiteren Produktionsprozess informieren.
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben.
Fristen
In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.