Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms beantragen
Volltext
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.
bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschreibung
bei einem Experimentalfilm: projektgerechte Beschreibung
Moodboard (Darstellung der Stimmung des geplanten Films)
Stabliste mit Wohnsitzangabe
Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren
Director‘s Note oder Regiekommentar
Producer‘s Note oder Produktionskommentar
Herstellungsplan (Zeitplan mit den Meilensteinen des
Herstellungsprozesses; kein Drehplan)
Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme
Verwenden Sie das Schema der Filmförderanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
Finanzierungsplan
Verwenden Sie ausschließlich das vorgegebene Formular der BKM.
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:
Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
bei einer Drehbuchentwicklung: Exposé sowie Treatment
bei einer Stoffentwicklung: Ideenskizze
gegebenenfalls Liste der Projektbeteiligten
Zeitplan (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
Realisierungspläne nach Abschluss der Projektvorbereitung
Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme
Verwenden Sie das Schema der Filmförderanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Voraussetzungen
Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn
Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Fristen
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.