Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.
Jahresfilmprogramme sind dann hervorragend, wenn sie
einen besonders hohen Anteil an deutschen und europäischen Filmen haben und
diese Filme künstlerische Qualität haben.
Im Rahmen des Kinoprogrammpreises vergibt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) folgende Auszeichnungen und Prämien:
bestes Jahresfilmprogramm: 20.000 EUR
weitere hervorragende Jahresfilmprogramme: 15.000 EUR
hervorragende Jahresfilmprogramme: 10.000 EUR
besonders gute Jahresfilmprogramme: 7.500 EUR
Sonderpreis bestes Kinder- und Jugendfilmprogramm: 10.000 EUR
Sonderpreis Kinder- und Jugendfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
Sonderpreis Kurzfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
Sonderpreis Dokumentarfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
Kinos, die für das Antragsjahr von kommunaler oder staatlicher Seite geldwerte Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen, Mieterlassen oder Erlassen von anderen Betriebskosten erhalten haben, sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen, wenn nach der Gesamthöhe der erhaltenen kommunalen Zuwendungen davon auszugehen ist, dass das antragstellende Kino einem in kommunaler Trägerschaft stehenden Kino wirtschaftlich gleichzusetzen ist. Sie können sich für mehrere Preise bewerben.
Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben.
Voraussetzungen
Bewerbungen können einreichen:
Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland
Weitere Voraussetzungen:
Anträge können für Filmtheater gestellt werden, die mindestens 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate Spielbetrieb im vorangegangenen Jahr nachweisen können. Hierbei werden nur Vorführungen im Kino berücksichtigt (zum Beispiel keine Open-Air-Vorführungen).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Bewerbung für einen Kinoprogrammpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.
Bewerbung online einreichen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
Die Jury für den Kinoprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Der BKM entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
Der BKM verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung
Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Auszahlung und Abwicklung der Prämie.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung der Bewerbung: etwa 6 Monate
Fristen
Die Bewerbungsfrist für den Kinoprogrammpreis ist auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veröffentlicht. Anträge können an dem entsprechenden Tag bis 24 Uhr eingereicht werden.