Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen
Volltext
Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn
errichten,
ausbauen oder
nutzen,
wirkt sich das in den meisten Fällen auf Gewässer aus.
Dazu zählen zum Beispiel
oberirdische Binnengewässer,
Küstengewässer oder
das Grundwasser.
Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.
Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des EBA.
Um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, können Sie das Antragsportal des EBA nutzen. Dort finden Sie folgende Online-Anträge:
WREBAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer
Wenn Sie die wasserrechtliche Erlaubnis im Antragsportal des EBA beantragen:
Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit
sämtlichen im Antrag genannten Einleitungen und deren Einzugsgebiete,
Entwässerungssystemen, zum Beispiel Misch- oder Trennsysteme, sowie
Gewässer
amtlicher Lageplan oder Flurkartenauszug (Maßstab 1:1000, 1:500 oder entsprechend angepasst)
Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters
Wenn Sie die wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder per E-Mail des EBA beantragen:
Antragsschreiben
Ausführlicher Erläuterungsbericht mit näheren Angaben zur Herkunft und möglichen Belastung des Wassers
Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000
Lageplan im Maßstab 1:1.000, 1:500 oder entsprechend angepasst
Längsschnitte im Maßstab 1:1.000, 1:500 oder entsprechend angepasst
Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters
Je nach Antragsgegenstand müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das im konkreten Fall sind, finden Sie
in den Merkblättern zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer beziehungsweise für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
auf der Startseite des jeweiligen Onlinedienste im Antragsportal des EBA:
WRE-BAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer
Voraussetzungen
Es handelt sich um eine Betriebsanlage von Eisenbahnen des Bundes.
Der Bau, Ausbau oder die Nutzung Ihrer EisenbahnBetriebsanlagen ist mit einer Gewässerbenutzung verbunden, zum Beispiel indem Sie
Gewässer aufstauen oder absenken,
Wasser aus einem Gewässer entnehmen und ableiten, zum Beispiel als Brauchwasser,
Grundwasser entnehmen, zutage fördern und ableiten,
feste Stoffe aus einem Gewässer entnehmen oder
Stoffe in Gewässer einleiten oder einbringen.
Es sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten.
Der Antrag wird von fachlichen Gutachterinnen oder Gutachtern begleitet und Sie können eine Beteiligung nachweisen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gesamthöhe der Gebühren, die Sie zahlen müssen, hängt von dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags ab:
Stundensatz: 120,00 EUR
für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR
Verfahrensablauf
Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online, per Post oder per E-Mail beantragen.
Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:
Gehen Sie auf das Antragsportal des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das Antragsportal des Eisenbahn-Bundesamtes besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
Rufen Sie je nach Bedarf folgenden Onlinedienst auf:
WRE-BAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer
Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 30 Megabyte. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
Das EBA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid.
Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag nach den Vorgaben in den entsprechenden Merkblättern.
Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail an das EBA. Die Dateien im E-Mail-Anhang dürfen nicht größer sein als 10 Megabyte. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Das EBA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert je nach Umfang, Antragsgegenstand und Qualität der Unterlagen mindestens 10 Wochen.
Fristen
Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.