Triebfahrzeugführerschein inklusive eines vorläufigen Triebfahrzeugführerscheins, beantragen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Verfahrensablauf
Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Dafür benötigen Sie eine BundID beziehungsweise das ELSTER-Unternehmenskonto.
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen:
als elektronische Originaldokumente
als amtlich beglaubigte elektronische Kopien
Alternativ können Sie amtlich beglaubigte Kopien auf Papier per Post oder E-Mail nachreichen.
Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen per E-Mail.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen:
Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins" auf der Internetseite des EBA herunter.
Sie können das Formular wahlweise
direkt im Browser ausfüllen oder
es herunterladen und dann digital ausfüllen oder
es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Drucken Sie das Formular aus, sofern noch nicht geschehen, und unterschreiben Sie es.
Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das EBA.
Achten Sie darauf, dass die Unterlagen nicht geklammert oder geheftet sind und entfernen Sie bereits vorhandene Heftklammern, da der Antrag eingescannt wird.
Reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich in Größe DIN A4 ein.
Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail.
Volltext
Um ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:
eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Triebfahrzeugführerin oder zum Triebfahrzeugführer
einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, den Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
eine Zusatzbescheinigung, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen Sie welche Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) führen dürfen
Der Triebfahrzeugführerschein
hat ein europaweit einheitliches Muster
erlaubt Ihnen, ein Triebfahrzeug in Deutschland sowie europaweit zu führen
Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.
Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.
Falls sich
Ihre Daten wie Adresse oder Name oder
Ihre gesundheitliche Eignung (beispielsweise Hörgerät, Sehhilfe)
ändern, melden Sie dies dem EBA.
Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.
Voraussetzungen
Sie sind
mindestens 20 Jahre alt oder
mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines psychologischen Gutachtens gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) mit der Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren".
Sie haben
eine Prüfung gemäß der TfV erfolgreich abgelegt oder
Ihre Ausbildung als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport abgeschlossen.
Sie verfügen über:
eine einmalige Bescheinigung der psychologischen Eignung (bei Erstbeantragung),
eine Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung alle 3 Jahre oder
ab Ihrem 55. Lebensjahr jährlich eine Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung und
einen regelmäßigen Nachweis der Überprüfung der allgemeinen Fachkenntnisse.
Sie sind zuverlässig.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Triebfahrzeugführerschein allein berechtigt Sie nicht dazu, ein Fahrzeug zu führen. Dafür ist eine Zusatzbescheinigung erforderlich. Eisenbahnunternehmen stellen diese aus.
Falls das Eisenbahn-Bundesamt Ihren Antrag ablehnt, fallen für Sie ebenfalls Kosten an. Diese berechnen sich je nach Aufwand der Überprüfung. Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr) und Unterschrift
Nachweis über Ihren Schulabschluss (zum Beispiel Kopie Ihres Abschlusszeugnisses)
Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Bescheinigung über die psychologische Eignung gemäß TfV
wenn Sie unter 20 Jahre und mindestens 18 Jahre alt sind, muss die Bescheinigung die Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren" enthalten
Prüfungsbescheinigung
Abschlusszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport (EiB L/T)
Wenn sich die Angaben in Ihrem Triebfahrzeugführerschein geändert haben und Sie diesen aktualisieren möchten:
gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise:
Eheurkunde
Bescheinigung über die verpflichtende Verwendung einer Brille oder eines Hörgeräts
Meldebescheinigung mit neuer Adresse
gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins
Wenn Sie nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihres Triebfahrzeugführerscheins einen Ersatz beantragen:
gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
Verlustmeldung, Diebstahlanzeige oder zerstörter Triebfahrzeugführerschein
gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
Wenn Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verlängern möchten:
gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins
Häufig stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen den Antrag für ihre Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer. In diesem Fall benötigen die Unternehmen eine Vollmacht von Ihnen.