Erdaufschlüsse und Bohrungen anzeigen, die bei Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes stattfinden und das Grundwasser beeinflussen können.
Volltext
Der Bau und Betrieb von Eisenbahnen können Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher müssen Sie Erdaufschlüsse an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes (EdB) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anzeigen. Dazu gehören Erdarbeiten, die sich direkt oder indirekt auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können.
Zu den anzeigepflichtigen Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können, zählen insbesondere:
Bohrungen zur Baugrunderkundung
Bohrungen zum Brunnenbau
Errichtung von Baugruben im Grundwasserschwankungsbereich
Herstellen von Baugrubensicherungen, zum Beispiel Spundwände oder Bohrpfahlwände
Bau von Fundamenten, zum Beispiel Pfahlgründungen
sonstige Aufschlüsse des Grundwassers
Die Anzeigepflicht umfasst auch grundwassererhebliche Erdarbeiten wie zum Beispiel:
Einschnitte oder Anschnitte im Eisenbahnbau
Herstellung von Gräben für Versorgungsleitungen
Die Anzeige können Sie über das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des EBA einreichen.
Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das in Ihrem Fall sind, finden Sie
im Merkblatt "Anzeige Erdaufschlüsse"
im Formular innerhalb des Portals
Voraussetzungen
Ihr Vorhaben steht in einem räumlichen oder funktionalen Zusammenhang mit Betriebsanlagen einer Eisenbahn des Bundes (EdB).
Sie planen Arbeiten, die sich direkt oder indirekt auf das Grundwasser auswirken können.
Ihre Erdaufschlüsse erfolgen außerhalb von planfeststellungs- oder plangenehmigungsbedürftigen Vorhaben. Ausnahmen:
die Landeswasserbehörden sind zuständig
die Erdaufschlüsse sind vor Einleitung des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens notwendig
Mit der Durchführung der Bohrungen sind Unternehmen beauftragt, die eine fachliche Qualifikation in den Bereichen Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau gemäß Regelwerk DVGW W 120-1 nachweisen können oder eine vergleichbare fachliche und technische Qualifikation haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gesamthöhe der Gebühren hängt vom Zeitaufwand der Bearbeitung ab:
120,00 EUR je Stunde
30,00 EUR je angefangene Viertelstunde
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige vorzugsweise online oder auch per E-Mail oder per Post einreichen.
Anzeige online einreichen:
Gehen Sie auf das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat ein.
Sollten Sie noch kein ELSTER-Organisationszertifikat haben, beantragen Sie dies zunächst.
Füllen Sie das Formular aus. Das Onlineportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Dateien hoch. Die Dateien dürfen zusammen maximal 100 Megabyte groß sein und die einzelnen Dateien nicht größer als 10 Megabyte.
Senden Sie den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
Das EBA prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.
Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Anzeige keine gegenteilige Nachricht bekommen, dürfen Sie mit den angezeigten Arbeiten beginnen.
Anzeige per Post oder E-Mail einreichen:
Laden Sie das Formular herunter.
Befüllen Sie das Formular nach den Vorgaben im entsprechenden Merkblatt.
Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie die Anzeige per Post oder per E-Mail an den örtlich zuständigen Sachbereich 6 des EBA. Die Dateien im E-Mail-Anhang dürfen zusammen maximal 10 Megabyte groß sein.
Das EBA prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.
Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Anzeige keine gegenteilige Nachricht bekommen, dürfen Sie mit den angezeigten Arbeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor den Arbeiten vorliegen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung bleibt. Der konkrete Arbeitsaufwand orientiert sich an den Gegebenheiten des Einzelfalls.