Förderung beantragen für Pflichtpraktika junger Fachkräfte der Landwirtschaft aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan in Deutschland
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) fördert Aufenthalte für Pflichtpraktika junger Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten in Deutschland. Dazu zählen folgende Länder:
Ukraine
Kirgisistan
Kasachstan
Usbekistan
Das Praktikum soll es Studierenden der Agrarwirtschaft ermöglichen, sich in Deutschland weiterzubilden. Sie sollen einen Einblick in deutsche Agrarstrukturen gewinnen und ihre bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Als künftige Fach- und Führungskräfte ist es wichtig, dass die Studierenden die Wirtschaftsweise und Marktbedingungen privatwirtschaftlich geführter deutscher Betriebe kennenlernen. Die Praktika werden durch zentrale Lehrgänge, Fachexkursionen und Zwischenseminare ergänzt.
In den folgenden Bereichen der Landwirtschaft sollen Studierende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln:
Produktionsverfahren im Bereich Pflanzenbau, Tierhaltung und Bioenergie
Betriebswirtschaft und betriebliches Management
Vermarktung
Natur- und Umweltschutz
Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Mitarbeiterführung
ökologische und soziale Rahmenbedingungen
Während ihres Praktikums sollen die Studierenden das deutsche Berufsbildungssystem kennenlernen und in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit die in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anwenden und weitergeben können.
Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen ist eine nichtstaatliche Organisation, auf die folgendes zutrifft:
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Die Niederlassung ist in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie verfügt über Erfahrungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung.
Sie bietet Praktikumsprogramme an.
Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse daran, das Projekt zum Praktikumsaufenthalt durchzuführen.
Das Projekt zum Praktikumsaufenthalt ist ohne Bundesmittel nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchführbar.
Sie haben bei der Antragstellung noch nicht mit dem Projekt begonnen.
Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert.
Ihre Organisation gewährleistet eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und kann die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachweisen.
Bei Ihrer Organisation handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
Über das Vermögen Ihrer Organisation wurde keines der folgenden Verfahren beantragt oder eröffnet:
Insolvenzverfahren
Vergleichsverfahren
Konkursverfahren
Sequestrationsverfahren
Gesamtvollstreckungsverfahren
Es besteht keine Rückforderungsanordnung gegen Ihre Organisation.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag online:
Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
Laden Sie für Ihren Antrag benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
Senden Sie Ihren Antrag ab.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüft Ihren Antrag.
Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung