Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im Bereich Ökolandbau beantragen
Volltext
Mit dem Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) können Sie Förderungen für Ihre
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
durch den Bund beantragen.
Dabei werden Projekte unterstützt, die den Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft verfolgen. Merkmale der Projekte sind:
die Weiterentwicklung der ökologischen Produktionssysteme entlang der gesamten Wertschöpfungskette,
Minderung der Hemmnisse bei der Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise und
die Weiterentwicklung von Konzepten für die Gestaltung von Rahmenbedingungen entlang der Wertschöpfungskette.
Antragsberechtigt sind Sie als:
Hochschule
außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Sitz in Deutschland haben.
Sie erhalten die Förderung in Form von Zuschüssen für projektbezogene Ausgaben und Kosten. Diese Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen. Ihr beantragtes Projekt sollte in der Regel auf bis zu 36 Monate angelegt sein.
Die Förderung sieht projektbezogene Zuwendungen vor für:
Personalmittel
Sachmittel
Reisemittel
Instrumente und Ausrüstung
Aufträge an Dritte
Die Höhe Ihrer Projektförderung richtet sich nach Ihren projektbezogenen Kosten und kann bis zu 100 % betragen, wenn Sie eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sind.
Als Unternehmen können Ihre Projekte gefördert werden mit:
bis zu 50 % für industrielle Forschung
bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung
bis zu 100 % für Grundlagenforschung
Sie können sich über aktuelle Bekanntmachungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bundesanzeiger informieren, in dem das BÖL entsprechende Bekanntmachungen veröffentlicht.
In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze ein. Diese muss enthalten:
das über Easy-Online erstellte Formular und Kurzdarstellung
Vorhabenbeschreibung
Finanzplan
gegebenenfalls KMU-Erklärung und Forschungsdatenmanagementplan
In der zweiten Stufe reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung in Deutschland liegen.
Wird Ihre Forschungseinrichtung von Bund oder Ländern grundfinanziert, ist Projektförderung nur unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche projektbedingte Kosten möglich.
Staatliche Beihilfen werden nicht gewährt, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt, insbesondere wenn Ihr Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gilt. Ein Unternehmen gilt im beihilferechtlichen Sinn als "
in Schwierigkeiten"
, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht ohne staatliches Eingreifen oder ohne staatliche Unterstützung so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihrem Unternehmen eine Insolvenz droht oder die ausgewiesenen Eigenmittel durch aufgelaufene Verluste um mehr als die Hälfte reduziert wurden.
Ihre Antragsskizzen sind in deutscher Sprache verfasst.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten inklusive Wissenstransfer durch ein zweistufiges Verfahren beantragen. Dieses besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase.
Skizzenphase
Zur Erstellung der Projektskizzen und deren Einreichung nutzen Sie das Elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes "easy-Online".
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können Sie im Formularschrank der BLE abrufen.
In der ersten Verfahrensstufe reichen Sie die Skizzen online über "easy-Online" ein.
Ihre eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:
Bezug zu den Zielen der Förderrichtlinie und Beitrag zur Weiterentwicklung der ökologischen Land und Lebensmittelwirtschaft
Bezug zur aktuellen Bekanntmachung
Relevanz und Innovationspotenzial für Wissenschaft und Praxis
wissenschaftliche und methodische Qualität (aktueller Wissensstand, Projektziele, Arbeitsplanung)
Expertise des Projektteams und Einbindung relevanter Kompetenzen
Qualität und Effizienz der geplanten Methoden für den Wissenstransfer
Qualität und Effizienz der geplanten Verwertung der Projektergebnisse
Erfolgsaussichten für die genannten Projektziele
Schlüssigkeit der Maßnahmen und Arbeitsschritte im Forschungsdatenmanagementplan
angemessene finanzielle, zeitliche und personelle Planung der Ressourcen und Einhaltung der formalen Vorgaben
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung Ihrer vorgelegten Projektskizzen unabhängige Experteninnen und Experten unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit hinzuzuziehen. Deren Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
Antragsphase
Der Projektträger informiert Sie über das Ergebnis.
Bei positiver Bewertung werden Sie in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Fristen
Die Frist für Ihre Skizzeneinreichung hängt von der jeweiligen Bekanntmachung ab.