Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur beantragen
Volltext
Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).
Als Anbieter dürfen Sie Postdienstleistungen nur erbringen, wenn Sie in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie einen anderen Anbieter mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen wollen, muss auch dieser in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen sein.
Mit dem Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen entfällt die Unterscheidung zwischen lizenzpflichtigen und anzeigepflichtigen Postdienstleistungen.
Wenn Ihr Unternehmen vor dem 19.07.2024 über eine gültige Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 Gramm verfügte, wurden Sie automatisch in das Anbieterverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie vor dem 19.07.2024 bei der Bundesnetzagentur als Erbringer von Postdienstleistungen pflichtgemäß angezeigt waren, können Sie Ihre Tätigkeit noch bis zum 18.08.2026 fortsetzen. Erst danach müssen Sie sich in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen.
kostenfreie Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
kann über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder beantragt werden
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes:
bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter
bei Personengesellschaften aller zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
aktuelles "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde"
für die natürliche Person oder
bei juristischen Personen
für alle gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder
zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
Voraussetzungen
Sie erbringen Postdienstleistungen.
Sie möchten die Aufnahme ins Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur beantragen.
Als Anbieter von Postdienstleistungen erfüllen Sie alle Anforderungen an:
Zuverlässigkeit
Leistungsfähigkeit
erforderliche Fachkunde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Sie melden die Aufnahme der Erbringung von Postdienstleistungen online:
Öffnen Sie den Antrag auf Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis Post im Bundesportal.
Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular vollständig aus.
Fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Anlagen per Upload hinzu. Fehlen Ihnen noch Unterlagen, können Sie diese nachträglich hochladen.
Senden Sie den Antrag online ab.
Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung innerhalb von 4 Wochen.
Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, erfolgt die Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis und Ihre Registrierung wird entsprechend bestätigt.
Sie erhalten eine Bestätigung, sobald Sie in das digitale Anbieterverzeichnis aufgenommen wurden.
Wenn die Frist von 4 Wochen abgelaufen ist, ohne dass eine Eintragung oder eine Ablehnung erfolgt ist, gelten Sie als in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie eine Filiale, einen Paketshop oder eine automatisierte Station betreiben, müssen Sie das Antragsverfahren nicht durchlaufen. Stattdessen müssen Sie der Bundesnetzagentur jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres die erforderlichen Informationen elektronisch übermitteln. Das sind:
Anschrift
Betreiberin oder Betreiber der Einrichtung
bei natürlichen Personen:
Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
bei juristischen Personen:
Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson
Art der Einrichtung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)