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Wichtiger Hinweis an alle Grundsteuerzahler

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen für 2025. Es müssen grundsätzlich neue Grundsteuerbescheide erlassen werden.

 

Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht.

 

Nach der Grundsteuerreform wurde durch das Finanzamt ein „Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022“ und ein „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ für ihr Grundstück festgesetzt und an Sie übersandt. Auf dieser Grundlage erhalten sie im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde mit einer Neuberechnung ihrer Grundsteuer.

 

Die Grundsteuerbeträge werden sich auf jeden Fall ändern. Wir bitten Sie, Ihren mit Ihrer Bank bestehenden Dauerauftrag für die Grundsteuerzahlungen bis zum 31.12.2024 zu löschen.

 

Die von ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Grundsteuer an die Gemeinde Dallgow-Döberitz kann bestehen bleiben.

 

Nach Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides durch die Gemeinde wird der neue Grundsteuerbetrag zur Fälligkeit eingezogen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Di, 17. Dezember 2024

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