Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der Gemeinde Dallgow-Döberitz,
das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die der Sicherheit und dem Schutz der Allgemeinheit dienen. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, unter welchen Bedingungen das Zünden von Feuerwerkskörpern in unserer Gemeinde zulässig ist.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die üblicherweise zu Silvester verwendet werden, dürfen von Privatpersonen nur am 31. Dezember und 1. Januar ohne Genehmigung gezündet werden, sofern die betreffende Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ist hingegen nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein gestattet. Für Feuerwerke der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 ist eine solche Erlaubnis ganzjährig erforderlich. Wenn Sie über eine entsprechende Erlaubnis oder einen Befähigungsschein verfügen, müssen geplante Feuerwerke mindestens zwei Wochen vor dem Abbrennen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden. In unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen beträgt die Frist vier Wochen.
Bitte beachten Sie, dass das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden generell verboten ist. Ebenso darf in Wäldern und Naturschutzgebieten kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Jedes unerlaubte Abbrennen von Feuerwerk stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden. Der Einsatz illegaler Feuerwerkskörper wie sogenannter Polenböller ist besonders gefährlich und kann strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Wir appellieren an alle Bürger und Besucher von Dallgow-Döberitz, sich an diese Regelungen zu halten, um die Sicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten und Schäden oder Verletzungen zu vermeiden. Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.