Sturmschäden: Häufige Fragen und Antworten
Auch Tage nach dem schweren Sturm vom 26.06.2025 kommen Fragen insbesondere zur Schadensmeldung und Schadenbeseitigung auf. Diese sollen auf dieser Seite beantwortet werden. Für alle anderen Fragen, die hier nicht behandelt werden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Gemeindeverwaltung.
Wie kann ich Gefahrenstellen melden? Bitte melden Sie alle noch vorhandenen Gefahrstellen im öffentlichen Raum an die Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 03322 29840 oder der Rufnummer 03322 298444 oder per E-Mail an bzw. außerhalb der Öffnungszeiten an die Feuerwehr unter Telefon 112.
Wohin kann ich sonstige Schäden melden? Die Gemeinde Dallgow-Döberitz ist Ansprechpartner für Schäden im öffentlichen Raum oder in Zusammenhang mit Schäden, die vom öffentlichen Raum ausgehen. Melden Sie derartige Schäden zur Prüfung nebst Fotos, vollständiger Adresse und Rückrufnummer an . Für Schäden auf Ihrem privaten Grundstück informieren Sie bitte Ihre Versicherung bzw. beauftragen selbst ein Räumung. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an die Rufnummer 03322 2984-33 oder schreiben eine E-Mail.
Was ist mit heruntergefallenen Ästen und Zweigen? Abgebrochene Äste und Zweige und solche, die von der Feuerwehr zur Sicherheit abgesägt wurden, werden vom Bauhof der Gemeinde Dallgow-Döberitz sowie beauftragten Firmen entfernt. Bitte verzichten Sie darauf solche Rückstände des Sturms zu melden, wenn diese keine Gefahr oder konkrete Behinderung darstellen.
Wie lang werden die Aufräumarbeiten andauern? Die Aufräumarbeiten können aufgrund der Vielzahl und des Umfangs der Schäden mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld!
Darf ich einen sturmgeschädigten geschützten Baum auf meinem Grundstück fällen bzw. fällen lassen? Sturmgeschädigte geschützte Bäume dürfen nur ohne Genehmigung gefällt werden, wenn eine unmittelbar drohende Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen und Sachen vorliegt. Die Notwendigkeit der Fällung ist in jedem Fall in geeigneter Weise (Bildaufnahmen) ausreichend zu dokumentieren. In allen anderen Fällen stellen Sie in jedem Fall zunächst eine Baumfällgenehmigung und reichen diese nebst Fotos ein. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung der Gemeinde.
Welche Bereiche in der Gemeinde sind gesperrt? Aufgrund von Sturmschäden sind bis auf Weiteres gesperrt: Alle Spielplätze der Gemeinde sowie der Weg am Schwanengraben zwischen Hamburger Chaussee und Hauptstraße. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da die Räumung andauert und nach Prioritäten vorgegangen werden muss.
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