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Veranstaltungs-Ticker

 

Schutzmaßnahmen gegen Newcastle-Geflügelvirus

Das Geflügelvirus Newcastle, das seit mehreren Monaten im Süden Brandenburgs auftritt, breitet sich weiterhin aus. Besonders betroffen sind die Landkreise Teltow-Fläming, Dahme-Spree, Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Spree-Neiße. Im ersten Halbjahr 2026 mussten in Brandenburg mehr Geflügeltiere gekeult werden als während der Geflügelpest-Ausbrüche in den Vorjahren.

 

Ein Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) vom 29.04.2026 sieht nun landesweit vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände vor. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis Havelland am 30.04.2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 01.05.2026 in Kraft tritt.

 

Die Maßnahmen gelten für das gesamte Kreisgebiet. Dazu zählen unter anderem ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten sowie ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässen. Zudem sind Halterinnen und Halter verpflichtet, dem Veterinäramt zu melden, wenn innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere (bei Beständen bis zu 100 Tieren) oder mindestens ein Prozent des Bestands (bei Beständen über 100 Tieren) verenden.

 

Der Landkreis Havelland ist bislang nicht vom Newcastle-Geflügelvirus betroffen. Die Maßnahmen dienen vorbeugend dem Schutz der Tierbestände. Weitere Einzelheiten zu den geltenden Regelungen sind der Allgemeinverfügung 02/2026 zu entnehmen, die im Amtsblatt 15/2026 veröffentlicht wurde.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Mo, 04. Mai 2026

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