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Veranstaltungs-Ticker

 

Fördermöglichkeiten für Vereine in Dallgow-Döberitz

Sie engagieren sich als Verein in Dallgow-Döberitz für Kultur, Soziales, Umweltschutz, Ortsgeschichte oder Sport? Die Gemeinde unterstützt gemeinnützige Vereine mit drei Fördermöglichkeiten: Projektförderung, Spontanförderung und Vereinsförderung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Projektförderung

 

Sie können Zuschüsse für klar abgegrenzte, öffentliche Projekte beantragen, die allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Kommerzielle Veranstaltungen sind nicht förderfähig. Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent der Projektkosten und maximal 2.000 Euro. Reichen Sie Ihren Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan bis zum 30. Juni des Vorjahres bei der Gemeindeverwaltung ein. Nach Projektabschluss ist spätestens innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Spontanförderung

 

Für kurzfristige Maßnahmen, die dem sozialen Gemeinwesen zugutekommen, können Sie ganzjährig eine Spontanförderung von bis zu 500 Euro beantragen. Auch Initiativen und Einzelpersonen sind antragsberechtigt. Bitte reichen Sie den schriftlichen Antrag mit Beschreibung und Finanzierungsplan mindestens vier Wochen vor Umsetzung der Maßnahme ein. Nach Zustimmung durch den Bürgermeister erfolgt die Auszahlung. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten einzureichen.

 

Vereinsförderung

 

Gemeinnützige Vereine mit Sitz und Wirkungskreis in Dallgow-Döberitz, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, erhalten für aktive Mitglieder bis 18 Jahre 10 Euro je Mitglied. Die Mittel sind ausschließlich für die Jugendarbeit einzusetzen. Maßgeblich ist die Mitgliederzahl zum 1. Januar des Haushaltsjahres. Sportvereine werden anhand der beim Kreissportbund gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Andere Vereine reichen eine Aufstellung der jugendlichen sowie aktiven erwachsenen Mitglieder ein. Stellen Sie den Antrag bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres. Bei einem Erstantrag fügen Sie bitte Satzung, aktuellen Vereinsregisterauszug und die Gemeinnützigkeitserklärung bei.

 

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Förderanträge können bereits per E-Mail an eingereicht werden. Auch Fragen zur Förderung werden unter dieser Adresse beantwortet.

 

Die gesamte Richtlinie der Gemeinde DaIlgow-Döberitz über die Förderung von Maßnahmen im Bereich Kultur, Soziales, Umweltschutz, Ortsgeschichte und Sport finden Sie hier.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Mo, 24. August 2026

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