Besucherregelung in der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung passt zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Beschäftigten die Regelungen zum Besuch des Rathauses an.
Ab 20. Januar 2022 ist der Zutritt zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Bitte vermeiden Sie Kontakte, indem Sie zunächst versuchen, Ihr Anliegen per E-Mail oder Telefon zu zu klären.
Für einen notwendigen Besuch in der Verwaltung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der entsprechenden Abteilung.
Ausnahme: Eintragungsberechtigte für das Volksbegehren zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Sandpisten können zu den in der Bekanntmachung vorgegebenen Zeiten ohne Termin ihre Unterschrift leisten.
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