Gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwert-Portal BORIS des Landes Brandenburg veröffentlicht und für jedermann kostenfrei unter www.boris-brandenburg.de einseh- und ausdruckbar (amtlicher Ausdruck).
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte gern zur Verfügung.