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Bekanntmachung Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

 

Bekanntmachung

 

Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Bundesmeldegesetz (BMG) ab 01.11.2015

 

 

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass jeder Betroffene das Recht hat, der Weitergabe seiner Daten für die nachfolgend aufgeführten Melderegisterauskünfte zu widersprechen.

 

  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG)
     
  • Auskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG)  
     
  • Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)
     
  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
    durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
    (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

     
  • Datenübermittlungen nach § 58c Abs. 1 Satz 1des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für alle Personen
    mit deutscher Staatsangehörigkeit  bis zum 18. Lebensjahr (§ 36 Abs. 2 BMG)

 

 

Der Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dallgow-Döberitz einzureichen. Formulare sind im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten erhältlich.

 

 

Dallgow-Döberitz, 28.10.2021                 

 

Richter                                                        

 

Bürgermeister

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Mo, 01. November 2021

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