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Veranstaltungs-Ticker

 

Gewerbe abmelden


Volltext

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. 

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

  • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
  • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
  • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:

  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Die An-, Um- und Abmeldung kann direkt im Internet erfolgen.

Dazu besuchen Sie bitte unser Online-Portal:


    Rechtsgrundlage(n)


    Erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
    • Nachweis der Identität, zum Beispiel
      • Kopie Personalausweis
      • Kopie Reisepass
      • Meldebescheinigung
    • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
    • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
    Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
    • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
    • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
    • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Land Brandenburg:

      12,00 € gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

      Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

      Gewerbeabmeldung 12,00 €


        Bearbeitungsdauer

        Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung

        • bei persönlicher Vorsprache: sofort
        • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen

        Fristen

        Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.


        Hinweise (Besonderheiten)

        Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.


        Fachlich freigegeben durch

        Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


        Fachlich freigegeben am

        16.01.2026

        Zuständige Stelle(n)

        Gewerbeamt
        Adresse
        Wilmsstraße 41
        14624 Dallgow-Döberitz