Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Volltext
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
Zuständig ist das Standesamt in Falkensee.
Stadt Falkensee
Standesamt
14612 Falkensee
Falkenhagener Str. 43/49
Tel.: 03322 281191
Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
die Geburtsurkunden
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Voraussetzungen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
deutsche Staatsangehörige
Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
jeder Ehepartner
sind beide verstorben:
deren Eltern oder
deren Kinder
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
bei ausländischer Staatsangehörigkeit
eines Partners: 90,00 Euro
beider Partner: 110,00 Euro
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
Ausfertigung der Eheurkunde:
ein Exemplar: 10,00 Euro
jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Maßgebend im Land Brandenburg ist die Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
Die Gebühr hängt unter anderem ab von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zur Zeit gelten folgende Gebührentarife:
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 85,00 Euro
zuzüglich bei ausländischer Staatsangehörigkeit
eines Partners: 25,00 Euro
beider Partner: 50,00 Euro
je nach Sachverhalt können weitere Gebühren anfallen
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 30,00 Euro
Ausfertigung der Eheurkunde:
ein Exemplar: 10,00 Euro
jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Bearbeitungsdauer
Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt – das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern
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Ergänzung durch MIK BB am 9.9.2019
Zuständige Stelle
bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin Schönstedtstr. 5 13357 Berlin (Mitte) Tel.: + 49 30 90 269-5000 Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten: Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 bis 17:00 Uhr Fr geschlossen