Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Berufsregister für Steuerberater Eintragung


Volltext

In das bei der Steuerberaterkammer Brandenburg geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Ergeben sich Änderungen der eingetragenen Tatsachen, dann müssen diese der Steuerberaterkammer mitgeteilt werden.

Die nachstehenden Tatsachen bzw. deren Änderung sind melde- beziehungsweise eintragungspflichtig:

  • wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, oder wenn Sie Ihre berufliche Niederlassung in den Registerbezirk verlegen:
    • Name, Vorname
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und die Bezeichnung nach der Fachberaterordnung
    • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Abs. 1 bis 3 des Steuerberatungsgesetzes
    • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • Name und Anschrift des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Abs. 2 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes
    • das Bestehen eines Berufsverbotes im Sinn von § 90 Abs. 1 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes
    • sofern ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen des Vertreters
  • wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen
    • Firma oder Name und Rechtsform
    • Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes
    • Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner
    • sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte weitere Beratungsstellen in dem Registerbezirk errichten werden
    • Name und Ort der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
    • Anschrift der weiteren Beratungsstelle
    • Name der die weitere Beratungsstelle leitenden Person
  • wenn Steuerberatungsgesellschaften weitere Beratungsstellen im Registerbezirk errichten werden
    • Firma, Sitz und Rechtsform der Steuerberatungsgesellschaft
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
    • Anschrift der weiteren Beratungsstelle
    • Name der die weitere Beratungsstelle leitenden Person

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mitgliedererfassungsbogen

Nachweise Behörden (z. B. bei Namensänderung)


Voraussetzungen

Bestellung als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter

Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

Niederlassung bzw. Sitz im Land Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Beiträge und Gebühren gemäß § 79 StBerG


Verfahrensablauf

Melden Sie der Steuerberaterkammer die eintragungspflichtigen Tatsachen bzw. deren Änderung.

Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie der bisher zuständigen Steuerberaterkammer.

Löschungen sind ebenfalls meldepflichtig.

Die Daten werden nach der Meldung von der Steuerberaterkammer in das Berufsregister eingetragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen ab.


Formulare/Schriftformerfordernis

Mitgliedererfassungsbogen

Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.12.2019

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0