Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
die berufliche Fortbildung zu fördern und
die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.
Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
Urkunde über die Facharztanerkennung
Voraussetzungen
Approbation als Ärztin oder Arzt oder
Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes und
Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ärztin oder Arzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landesärztekammer an:
Füllen Sie den Meldebogen online vollständig aus.
Ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen generiert.
Drucken Sie den Meldebogen aus und unterschreiben Sie ihn.
Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
Reichen Sie die Unterlagen per Post bei der Landesärztekammer Brandenburg ein.
Die Landesärztekammer trägt Sie als neues Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Bearbeitungsdauer
vom Einzelfall abhängig; mindestens 2 Wochen
Fristen
Anmeldefrist: innerhalb 1 Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen