Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
Arztpraxen
Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
Geburtshilfeeinrichtungen
Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:
Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Voraussetzungen
Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter Antrag
Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person