- Start
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Veranstaltungs-Ticker
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Volltext
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
- Es liegen Änderungen vor.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Fachlich freigegeben am
30.07.2025
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
Ansprechpunkt
Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Havelland - Jugendamt
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
03385 551-0