BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Unverbindliche Bauauskunft anfragen und erhalten


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

30.09.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Hinweise (Besonderheiten)

Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.


Voraussetzungen

Einreichung des ausgefüllten Formulars


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Panketal


Volltext

Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.


Zuständigkeit

kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Fristen

vor Bauantragsstellung


Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Skizzen
  • ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)

Verfahrensablauf

  • Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.

Zuständige Stelle(n)