EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen
Volltext
Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.
Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit.
Beantragung
Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:
Heiratsurkunde oder
Auszug aus dem Personenstandsregister oder
sonstige Nachweise.
Alle Nachweise müssen Sie einreichen als
amtlich beglaubigte Kopie oder
elektronisches Originaldokument oder
amtlich beglaubigte elektronische Kopie.
Beachten Sie:
Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.
Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
Voraussetzungen
Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in Deutschland nachweisen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Online-Antragstellung
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder
als elektronische Originaldokumente oder
als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
Schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.
Schriftliche Antragstellung
Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
Name,
Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
E-Mail-Adresse,
Telefonnummer,
optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronisch beglaubigte Kopie erhalten.