Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Volltext
Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.
Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten, können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk „This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence“ unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.
Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:
die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine HInweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Sie können die automatische Validierung online beantragen:
Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
Senden Sie den Antrag online ab.
Das LBA prüft Ihren Antrag
Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.
Erforderliche Unterlagen
Hauptantrag
Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
bei einer Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:
Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
bei einer Vertretung:
Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Sie müssen im Besitz einer gültigen Lizenz sein
Sie müssen eine neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen sich befinden:
ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
Aufführung der Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
Sie dürfen keine Fluglizenz oder Berechtigung gleichen Umfangs und in der gleichen Kategorie besessen haben. Dies gilt, wenn Sie diese Berechtigung beantragt haben oder sie von einem EU-Mitgliedstaat
ausgestellt,
widerrufen oder
ausgesetzt wurde.
Sie sind
eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 Adresse Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig (Allgemein) (Für Anträge) (Für Nachreichen von Unterlagen) (Für Transfer In / Transfer Out)